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Allgemeine Geschäftsbedingungen Bereich Verkauf
Lucky Tiger immersive Media gmbh

 

Bereich Verkauf


§1 Geltung

 

1.   Für sämtliche uns erteilten Bestellungen und abgeschlossene Verträge gelten ausschließlich unsere Vertragsbedingungen. Entgegenstehenden Bedingungen des Kunden wird ausdrücklich widersprochen, auch für den Fall, dass die entgegenstehenden Bedingungen in einem Bestätigungsschreiben oder auf sonstige Weise übermittelt werden. Unsere Vertragsbedingungen gelten auch dann, wenn wir der Einbeziehung der Bedingungen unserer Kunden nicht widersprechen oder in Kenntnis entgegen- stehender oder ergänzender Geschäftsbedingungen des Kunden dessen Bestellung vorbehaltlos durchführen. Enthalten diese Vertragsbedingungen keine Regelungen, gilt das Gesetz.

2.   Unsere Vertragsbedingungen gelten auch für zukünftige Verträge.

3.   Durch die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Bedingungen wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle unwirksamer oder undurchführbarer Bestimmungen tritt diejenige rechtlich zulässige Bestimmung, die dem mit der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

4.   Die Vertragsbedingungen gelten, sofern sie entsprechend anwendbar sind, auch für im Zusammenhang mit der Lieferung erbrachten Beratungs- und Planungsleistungen sowie für Auskünfte.

5.   Die Rechte des Kunden aus dem Vertrag sind nicht übertragbar.

 

§2 Auftragsannahme

 

1.   Unsere Angebote sind stets freibleibend, sofern wir sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnen. Unsere Preisliste stellt kein Vertragsangebot dar. Nicht ausdrücklich befristete Angebote des Kunden binden diesen 3 Wochen.

2.   Der Liefervertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande oder, wenn eine solche nicht oder erst mit der Rechnung erteilt wird, durch die Ausführung der Leistung oder Lieferung.

 

§3 Toleranzen

 

1.   Abbildungen, Zeichnungen sowie die in Prospekten, Verzeichnissen und sonstigen Unterlagen enthaltenen Daten z.B. über Maße und Gewicht, Leistung und Betriebskosten sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich garantiert werden. Für Irrtümer und Druckfehler keine Haftung. Technische Änderungen vorbehalten. 

 

§4 Preise 

 

1.   Alle Preise sind Nettopreise zzgl. gesetzlicher MwSt. und verstehen sind in Euro. Preisänderungen sind möglich, insbesondere aufgrund von Dollarschwankungen.

2.   Sämtliche Preise verstehen sich ab unserer Niederlassung ausschließlich Verpackung, Fracht, Porto und Wertsicherung. Für Verpackungen wird ein übliches Entgelt berechnet.

3.   Etwa bewilligte Rabatte entfallen bei Zahlungsverzug oder gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichs- oder -Insolvenzverfahren sowie spätestens 30 Tage nach Fälligkeit der Rechnung.

 

§5 Zahlungsbedingungen

 

1.   Soweit nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, sind unsere Rechnungen am Ort unserer Niederlassung in Hamburg bar oder durch Vorkasse auszugleichen.

2.   Ist das Lastschriftverfahren vereinbart und gibt die Bank die Lastschrift aufgrund fehlender Deckung zurück, wird die Rechnung sofort fällig. Ferner hat der Kunde die anfallenden Bankgebühren als auch eine Kostenpauschale i.H.v. € 50,- zu tragen, wobei es ihm nachgelassen ist, einen niedrigeren Kostenaufwand nachzuweisen. Bei Erstauftrag wird nur gegen Vorkasse oder Nachnahme geliefert.

3.   Die Aufrechnung mit bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen ist ausgeschlossen. Zurückbehaltungsrechte mit bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen, die ihren Ursprung in einem anderen Vertrag haben, sind ausgeschlossen.

4.   Der kaufmännische Kunde schuldet Fälligkeitszinsen (§353 HGB), der nicht kaufmännische Kunde Nutzungszinsen ab Lieferung und / oder Abnahme. Gewähren wir eine Stundung, sind Stundungszinsen zu leisten. Der jeweilige Zinssatz berechnet sich mit dem gesetzlichen Verzugszins (§288 BGB).

5.   Bei Zahlungsverzug werden alle offenen Rechnungen sofort fällig. Für die Kosten der ersten Mahnung wird eine Pauschale i.H.v. € 10,– erhoben. Die Kosten etwaiger weiterer Mahnungen sind nach den gesetzlichen Bestimmungen zu ersetzen

 

§6 Lieferzeit

 

1.   Die bestätigten Aufträge stehen unter dem Vorbehalt vollständiger, richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung; verbindliche Lieferfristen müssen im Vertrag als vertragsfristen vereinbart werden. Sind etwaige Fristen nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, dienen diese allein als Anhaltpunkt für den ungefähren Lieferzeitpunkt.

2.   Wir sind zur Einhaltung der Lieferfristen nicht verpflichtet, wenn der Kunde seine uns gegenüber bestehenden Verpflichtungen nicht erfüllt. Kommt der Kunde einer ihm obliegenden Mitwirkungspflicht nicht nach, verlängern sich die Lieferfristen entsprechend. Gleiches gilt wegen Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Aussperrung oder wegen des Eintritts unvorhersehbarer Hindernisse.

 

§7 Lieferung und Versand, Gefahrtragung

 

1.   Die Leistung der Ware erfolgt am Ort unserer Niederlassung.

2.   Die Gefahr des Untergangs bzw. der Verschlechterung geht bei Verlassen unserer Niederlassung auf den Kunden über. Dies gilt auch dann, wenn für Transportschäden eine im Auftrag und für Rechnung des Kunden abgeschlossene Versicherung aufzukommen hat oder wenn wir die Ware frachtfrei liefern. Die Sendung von Ansprüchen bei Transportschäden ist Sache des Kunden. Für die Eignung und Bonität des etwaig vermittelten Versicherungsschutzes wird keine Haftung übernommen, ausgenommen bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

3.   Die Art des Versandes und die Wahl des Transportmittels bleibt uns überlassen. Die Transportkosten trägt mangels abweichender Vereinbarung der Kunde.

4.   Es steht uns frei, Teillieferungen vorzunehmen. Jede Teillieferung gilt als Geschäft für sich. Beanstandungen eines Teilgeschäftes sind ohne Einfluss auf die weitere Abwicklung des Gesamtvertrages.

5.   Ruft der Käufer versandfertig gemeldete Ware nicht ab, kommt er in Annahmeverzug. Der Besteller hat je angefangenen Monat ein Lagergeld i.H.v. 1,5 % des Warenwerts zu zahlen. Das Lagergeld ist auf höchstens 8 % des Warenwerts begrenzt, es sei denn es werden höhere Kosten nachgewiesen.

6.   Die Entgegennahme unverlangt zurückgesandter Ware erfolgt zunächst vorläufig und ist kein Rücktritt vom Vertrag. Bei endgültiger Rücknahme schreiben wir den von uns für den Tag der Rücknahme nach billigem Ermessen zu bestimmtem Zeitwert gut.

 

§8 Gewährleistung / Nacherfüllung 

 

1.   Die Gewährleistung beträgt 1 Jahr, für gebrauchte Waren ist die Gewährleistung ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich nach Erhalt nach Mängeln zu untersuchen. Mängelrügen sind unter Angabe der Bestelldaten sowie der Rechnungs- und Versandnummern unter Beifügung der Transportpapiere zu erheben. Die Mängelrüge ist uns vorab per Telefax, wenn dies nicht möglich ist, telefonisch zu übermitteln; kommt der Kunde dieser Pflicht nicht nach und ist unsere Mängel- rüge einem Dritten gegenüber aufgrund der Übermittlungsverzögerung verspätet, entfallen die Gewährleistungsansprüche des Kunden. Offene Mängel sind innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Ware, verborgene Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Unterlässt der Kunde die Rüge in frist- und formgerechter Anzeige, gilt die Ware als genehmigt. Für die Rechtzeitigkeit der Anzeige kommt es auf den Zeitpunkt Ihres Zuganges bei uns an.

2.   Die Nichterfüllung erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

3.   Jegliche Gewährleistung für natürliche Abnutzung als auch im Falle unsachgemäßer(n) Handhabung der gelieferten Ware ist ausgeschlossen. Bei gebrauchten Sachen haften wir nicht für Fehler aufgrund vertragsgemäßer Abnutzung der Sache.

4.   Der Umtausch von Waren steht in unserem Ermessen.

 

§9 Haftung

 

1.   Für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit haften wir unbeschränkt. Im Falle einfach fahrlässig verursachten Leistungsstörungen, einfach fahrlässig verschuldeten vorvertraglichen oder nebenvertraglichen Pflichtverletzungen, ist unsere Haftung in Bezug auf Sach- und Vermögensschäden ausgeschlossen, es sei denn, es sind wesentliche Pflichten verletzt, deren Einhaltung zur Erreichung des Vertragszwecks geboten sind oder die aus berechtigter Inanspruchnahme von besonderem Vertrauen erwachsen. In diesem Falle ist unsere Haftung auf den Ersatz vorhersehbarer Schäden begrenzt.

 

§10 Eigentumsvorbehalt

 

1.   Die von uns gelieferte Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung sämtlicher, auch künftig entstehender Forderungen gegen den Kunden aus der gegenseitigen Geschäftsverbindung unser Eigentum. Bei laufender Rechnung gilt der Eigentumsvorbehalt als Sicherung für unsere jeweilige Saldoforderung. Dies gilt auch, wenn Zahlungen auf besondere Forderungen geleistet werden.

2.   Alle dem Kunden aus der Weiterveräußerung, einerlei ob diese vor oder nach Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung erfolgt, zustehenden Kundenforderungen einschließlich aller Nebenrechte tritt der Kunde hiermit schon jetzt an uns ab. Für den Fall, dass die Ware vom Kunden zusammen mit anderen nicht gehörenden Waren zu einem Gesamtpreis verkauft wird, erfolgt die hiermit bereits vollzogene Abtretung der Kaufpreisforderung nur in Höhe des Bruttobetrages, den wir für unsere von der Weiterveräußerung betroffene Warenmenge dem Kunden berechnet haben. Der Kunde ist verpflichtet sicherzustellen, dass die Forderungen aus solchen Veräußerungsgeschäften auf uns übertragen werden können.

3.   Wird die Vorbehaltsware vom Kunden zur Erfüllung eines Werk- oder Werklieferungsvertrages verwendet, so gilt für die Forderungen aus solchen Verträgen Ziffer 9.2 entsprechend.

4.   Der Kunde ist bis auf Widerruf ermächtigt, die abgetretenen Forderungen im eigenen Namen einzuziehen. Er hat die eingezogenen Beträge für uns treuhändisch zu vereinnahmen und an uns abzuführen, sobald Forderungen von uns fällig sind. Bei Zahlungsverzug des Kunden hat dieser auf unser Verlangen alle gewünschten Auskünfte zu erteilen und insbesondere eine Liste der Schuldner für die uns abgetretenen Forderungen aufzustellen, den Forderungsübergang seinen Kunden anzuzeigen und diesbezügliche Kundenwechsel auf uns zu übertragen. Der Kunde hat uns den Zugriff Dritter auf die in unserem Eigentum oder Miteigentum stehenden Waren oder auf die uns abgetretenen Forderungen, ebenso die Verschlechterung oder den Untergang unserer Waren, sofort mitzuteilen. Etwaige Versicherungsansprüche hieraus tritt der Kunde schon jetzt an uns ab.

5.   Erfolgt die Zahlung durch den Kunden nicht vertragsgemäß, so können wir unbeschadet unserer sonstigen Rechte die Herausgabe der in unserem Eigentum oder Miteigentum stehenden Waren verlangen. Gleiches gilt, wenn unser Eigentum oder Miteigentum in sonstiger Weise gefährdet erscheint. sämtliche Maßnahmen zur Sicherstellung, Abholung und Verwertung der in unserem Eigentum stehenden Waren, wie auch Wertminderung der Waren gehen zu Lasten des Kunden. Zur Durchführung dieser Maßnahmen wie auch zu einer allgemeinen Besichtigung der in unserem Vorbehaltseigentum oder Miteigentum stehenden Waren hat der Kunde unseren Beauftragten zu diesen Waren zu gewähren.

6.   Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Einreden, sonstige Rechte und Klage gem. § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gem. § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den entstandenen Schaden.

7.   Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.

 

§11 Werkvertrag 

1.   Im Falle von Wartungs- und Reparaturarbeiten finden § 631ff BGB Anwendung. Die Vergütung erfolgt nach Einheitspreisen, es sei denn, es ist schriftlich eine Pauschale vereinbart. Die Vergütung ist bei Abnahme/Übergabe zahlbar. Der Kunde hat die Rechnung binnen 6 Wochen nach Erhalt zu prüfen und etwaige Einwendungen zu erheben. Nach Ablauf dieser Frist sind Einwendungen ausgeschlossen.

2.   Auf die Wirkung des Fristablaufs wird der Kundin der Rechnung gesondert hingewiesen. Die Gewährleistung beträgt 1 Jahr ab Abnahme. Der Besteller räumt uns in Ergänzung von § 647 BGB zur Sicherheit ein Vertragsrecht an den zu reparierenden Sachen ein.


§12 Erfüllungsort und Gerichtsstand

 

1.     Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Haager Einheitlichen Kaufgesetze und das UN-Kaufrecht (Convention on Contracts for the international Sale of Goods) finden keine Anwendung.

2.     Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hamburg. Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an jedem weiteren allgemeinen oder besonderen Gerichtsstand zu verklagen.

3.     Hat der Kunde seinen Sitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, sind wir nach unserer Wahl außerdem berechtigt, Streitigkeiten, die sich aus diesem Vertrag oder über seine Wirksamkeit ergeben, nach der Vergleichs und Schiedsgerichtsordnung der internationalen Handelskammer, Paris, von einem oder mehreren von dieser Schiedsgerichtsordnung ernannten Schiedsrichtern unter Ausschluss der ordentlichen Gerichte endgültig entscheiden zu lassen. Das Schiedsgericht soll seinen Sitz in Hamburg haben.

4.     Bei Auslegungsschwierigkeiten zwischen der deutschen und der englischen Fassung dieser Allgemeinen Bezugsbedingungen gilt die deutsche Fassung.

Wir melden uns!