Suche
Close this search box.

Allgemeine Geschäftsbedingungen Bereich LED-Billboards und digitale Werbeflächen
Lucky Tiger immersive Media gmbh

 

Bereich LED-Billboards und digitale Werbeflächen


§1 Vertragsgegenstand

 

1.   Gegenstand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Verträge mit der Lucky Tiger immersive Media gmbh (Lucky Tiger) über die Schaltung von elektronischer Werbung („Vertrag“), insbesondere auf den Produkten LED Screens und Videoboards. 

2.   Der Vertrag umfasst, soweit nicht anders vereinbart, die Ausstrahlung von Werbemotiven, Werbespots und sonstigem Content-Programm auf elektronischen Medien („Schaltung“).

3.   Lucky Tiger wird ausschließlich aufgrund dieser AGB tätig. Entgegenstehende oder abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden nicht anerkannt, es sei denn, sie werden ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt.

 

§2 Auftragserteilung und -annahme

 

1.   Der Vertrag kommt nur durch schriftliche Annahme des vom Auftraggeber erteilten Auftrags an Lucky Tiger immersive Media gmbh zustande, Angebote von Lucky Tiger sind freibleibend.

2.   Soweit nicht bei einer Auftragserteilung durch Agenturen / Mittler ausdrücklich etwas anderes bestimmt wird, kommt der Vertrag zwischen Agentur / Mittler und Lucky Tiger zustande. Bei Auftragserteilungen von Agenturen/ Mittler, die im Namen und im Auftrag eines werbungtreibenden Unternehmens („Werbungtreibender“) erfolgen sollen, ist dies ausdrücklich bei der Auftragserteilung mitzuteilen. In beiden Fällen tritt Agentur / Mittler mit Vertragsschluss seine Ansprüche gegen den Werbungtreibenden aus dem zwischen Agentur / Mittler und dem Werbungtreibenden geschlossenen Werbevertrag an Lucky Tiger ab, soweit sie Gegenstand der Beauftragung durch Lucky Tiger sind. Lucky Tiger nimmt diese Abtretung hiermit an (Sicherungsabtretung).

3.   Aufträge des Auftraggebers haben eine Bezeichnung des zu bewerbenden Produktes („Produktgruppe“) und des Werbungtreibenden zu enthalten.

4.   Lucky Tiger behält sich vor, die Annahme von Aufträgen–ganz oder teilweise –wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen von Lucky Tiger abzulehnen, wenn der Inhalt der Werbung unzumutbar ist (z.B. politische, weltanschauliche oder religiös extreme, ausländerfeindliche, gegen den guten Geschmack oder die guten Sitten verstoßende Werbung), gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder den Interessen der Personen/Unternehmen, in deren Einrichtungen die elektronische Werbung betrieben wird, zuwiderläuft.

5.   Eine Übertragung von Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag oder des Vertrags selbst auf Dritte bedarf der vorherigen Zustimmung der anderen Vertragspartei. Lucky Tiger ist aber ohne Zustimmung des Auftraggebers berechtigt, Rechte und Pflichten aus dem Vertrag sowie den Vertrag selbst auf ein verbundenes Unternehmen gemäߧ§ 15 ff. AktG zu übertragen.

6.   Ein Anspruch auf eine bestimmte Reihenfolge oder ein bestimmtes redaktionelles Umfeld der geschalteten Werbung besteht nicht.

 

§3 Rücktritt

 

1.   Bei bereits zustande gekommenen Verträgen hat Lucky Tiger für die vorgenannten Fälle ein Rücktrittsrecht vom Vertrag.

2.   Entstehen im Laufe einer Schaltung wegen des Inhalts, der Herkunft oder der Form der Werbung begründete rechtliche oder sittliche Bedenken gegen diese Werbung oder erweist sich die Werbung als unvereinbar mit der vorstehenden Regelung, ist Lucky Tiger berechtigt, die Schaltung unverzüglich zu beenden und den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. 

3.   Der Auftraggeber kann bis Schaltungsbeginn durch schriftliche Erklärung von dem Vertrag zurücktreten. In diesem Fall ist Lucky Tiger berechtigt eine pauschale Entschädigung zu verlangen. Diese Entschädigung beträgt bei einem Rücktritt bis 8 Wochen vor Schaltungsbeginn 5%, bei einem Rücktritt bis 4 Wochen vor Schaltungsbeginn 10% und danach 25% der gebuchten Brutto-Medialeistung. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis eines geringen Schadens vorbehalten. Der Entschädigungsbetrag ermäßigt sich dann entsprechend. 

 

§4 Schaltzeit 

 

1.   Die Schaltzeit beginnt mit dem Kalendertag der ersten Ausstrahlung der Werbung, spätestens jedoch mit dem Tag, an dem die Werbung ohne Verzug des Auftraggebers hätte ausgestrahlt werden können, und endet mit dem Ablauf der vereinbarten Schaltung. 

 

§5 Konkurrenzausschluss

 

1.   Der Ausschluss von Wettbewerbern des Werbungtreibenden wird nicht zugesichert.

 

§6 Werbemittel

 

1.   Die Herstellung der Reproduktionsunterlagen ist Sache des Auftraggebers. Der Auftraggeber hat Lucky Tiger auf eigene Kosten, spätestens 1 Woche vor dem vereinbarten Schaltbeginn geeignete Reproduktionsunterlagen (Materialien/Vorlagen) zur Verfügung zu stellen. Lucky Tiger wird den Auftraggeber über erkennbar ungeeignete oder beschädigte Reproduktionsunterlagen unverzüglich informieren. Lucky Tiger übernimmt auf Wunsch des Auftraggebers und auf dessen Kosten die Herstellung der Werbemittel bzw. nimmt auf Wunsch des Auftraggebers erforderliche Anpassungen ungeeigneter Reproduktionsunterlagen auf dessen Kosten vor. Sofern der Auftraggeber die Reproduktionsunterlagen nicht rechtzeitig zur Verfügung stellt und sich die Schaltung dadurch verzögert bzw. verkürzt, entbindet das den Auftraggeber nicht von seiner Zahlungsverpflichtung. Ersparte Aufwendungen hat sich Lucky Tiger anrechnen zu lassen.

2.   Der Auftraggeber ist verantwortlich für Form und Inhalt der Motive und Werbespots sowie deren urheberrechtliche und wettbewerbsrechtliche Unbedenklichkeit. Der Auftraggeber stellt Lucky Tiger insofern von eventuellen Ansprüchen Dritter sowie von sämtlichen hierdurch entstehenden Kosten frei. Eine Prüfpflicht obliegt Lucky Tiger nicht.

3.   Die Lucky Tiger ist berechtigt, bis auf Widerruf das Motiv als Musterdruck und/oder für eigene Werbezwecke unentgeltlich zu nutzen, insbesondere es in einer web-basierten Datenbank zu verwenden.

 

§7 Urheberrecht

 

1.   Die für eine Schaltung von elektronischer Werbung von Lucky Tiger entwickelte Werbeidee und computergrafische Umsetzungen sind geschützte Werke nach dem Urheberrechtsgesetz. Der Auftraggeber ist ohne gesonderte Nutzungsvereinbarung zu einer Nutzung dieser Werke nicht berechtigt. Sofern Lucky Tiger und der Auftraggeber im Vertrag ein Nutzungsrecht im Anschluss an die Schaltzeit vereinbaren, beinhaltet dieses Nutzungsrecht das einfache, zeitlich unbegrenzte, unwiderrufliche und unübertragbare Recht, das Werk auf eigenen Medienplattformen (Webauftritt, In-House- und Storemedien etc.) des Auftraggebers auszustrahlen. Der Auftraggeber ist berechtigt, für die Ausstrahlung auf den eigenen Medienplattformen erforderliche Änderungen am Werk vorzunehmen

2.   Eine Herausgabe der vom Auftraggeber gelieferten Reproduktionsunterlagen erfolgt, sofern es der Auftraggeber bis spätestens 4 Wochen nach Beendigung der Schaltzeit schriftlich verlangt. Reproduktionsunterlagen, die während dieser Frist nicht zurückgefordert werden, gehen mit Beendigung der Schaltung entschädigungslos in das Eigentum von Lucky Tiger über und können entsorgt werden.

 

§8 Preise 

 

1.   Maßgeblich sind die in der Auftragsbestätigung genannten Preise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Sofern Aufträge ohne gesonderte Preisvereinbarungen durchgeführt werden, gelten die Listenpreise als vereinbart. Sofern zwischen Vertragsschluss und Liefertermin ein Zeitraum von mehr als fünf Monaten besteht, ist Lucky Tiger berechtigt, die Preise entsprechend der bis zum Liefertermin tatsächlich eingetretenen Kostensteigerung (insbesondere Material- und Lohnpreissteigerung) zu erhöhen.

2.   Ein Leistungsverweigerungs- oder Zurückbehaltungsrecht kann der Auftraggeber nur geltend machen, sofern der Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht und rechtskräftig festgestellt oder von Lucky Tiger anerkannt ist.

 

§9 Zahlungsbedingungen

 

1.   Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung fällig.

2.   Lucky Tiger behält sich vor, Rechnungen elektronisch zu versenden. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Tag des Geldeingangs entscheidend.

3.   Bei Verzug des Auftraggebers mit Zahlungsverpflichtungen, sowie bei begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers, ist der Auftragnehmer berechtigt, auch während der Laufzeit des Vertrags die weitere Durchführung des Vertrages ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrags und von dem Ausgleich offen stehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen, ohne dass hieraus dem Auftraggeber irgendwelche Ansprüche gegen Lucky Tiger erwachsen. 

4.   Lucky Tiger ist berechtigt Vorauszahlungen zu verlangen

 

§10 Vertragsstörung / Haftung

 

1.   Schadensersatzansprüche wegen Pflichtverletzung bestehen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit durch Lucky Tiger. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit durch Lucky Tiger ist ausgeschlossen. Diese Einschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. 

2.   Gegenüber Kaufleuten ist die Haftung für Sach- und Vermögensschäden bei grober Fahrlässigkeit des einfachen Erfüllungsgehilfen auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt. 

3.   Eine Haftung für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn, ist ausgeschlossen. 

4.   Lucky Tiger haftet nicht für die Nichtausführung, Verzögerung, Unterbrechungen bzw. Beendigung der Schaltung aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat (z.B. Streik; höhere Gewalt; Bau-/Abrissmaßnahmen, die von öffentlichen Einrichtungen durchgeführt oder verfügt werden; Ausfälle oder Störungen des Online- und Mobilfunk-Verkehrs aufgrund innerer oder äußerer Einwirkungen; Programmausfälle infolge technischer Defekte außerhalb des Einflussbereiches von Lucky Tiger). Bei einer Nichtausführung, Verzögerung, Unterbrechung bzw. Beendigung der Schaltung aus Gründen, die Lucky Tiger zu vertreten hat, wird dem Auftraggeber für die ausgefallene Zeit eine Ersatzschaltung gewährt. Sofern der Werbezweck durch eine Ersatzschaltung nicht mehr erreicht werden kann, wird Lucky Tiger dem Auftraggeber die für die ausgefallene Zeit bereits gezahlte Vergütung zurückerstatten. Darüberhinausgehende Ersatzansprüche stehen dem Auftraggeber nicht zu.

5.   Offensichtliche Mängel sind unverzüglich nach Schaltungsbeginn, spätestens jedoch bis 1 Woche nach Beendigung der Schaltung gegenüber Lucky Tiger schriftlich geltend zu machen. 

 

§11 Erfüllungsort, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht 

1.   Soweit beide Parteien Kaufleute sind, gilt als Erfüllungsort und als Gerichtsstand für sämtliche Ansprüche die Stadt Hamburg, Deutschland.

2.   Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ungültig sein oder werden, so bleibt hiervon die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

3.   Für alle Vertragsbeziehungen, denen diese allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen zu Grunde liegen, gilt deutsches Recht.

Wir melden uns!